RS Vwgh 1994/2/22 90/14/0114

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §33 Abs3 lita;

Beachte

Bespr in SWK 1994 A 618-621; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/14/0115

Rechtssatz

War innerhalb eines Jahres ab dem Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist das Entstehen des Abgabenanspruches bekannt, so kann die Nichtabgabe einer Steuererklärung - ungeachtet des Umstandes, daß § 33 Abs 3 FinStrG lediglich eine Legaldefinition des Bewirkens einer Abgabenverkürzung und des Zeitpunktes der technischen Vollendung des Vergehens enthält, nicht aber die Tatbestände der Abgabenhinterziehung (Hinweis E 15.12.1993, 93/13/0055) - keine strafbare Abgabenverkürzung mehr bewirken (Hinweis Sommergruber-Reger, Das Finanzstrafgesetz mit Kommentar, 1990, S 234; Plückhahn, Die Finanzstrafgesetznovelle 1985, ÖStZ 1986, S 41).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140114.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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