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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §33 Abs3 lita;Beachte
Bespr in SWK 1994 A 618-621; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/14/0115Rechtssatz
War innerhalb eines Jahres ab dem Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist das Entstehen des Abgabenanspruches bekannt, so kann die Nichtabgabe einer Steuererklärung - ungeachtet des Umstandes, daß § 33 Abs 3 FinStrG lediglich eine Legaldefinition des Bewirkens einer Abgabenverkürzung und des Zeitpunktes der technischen Vollendung des Vergehens enthält, nicht aber die Tatbestände der Abgabenhinterziehung (Hinweis E 15.12.1993, 93/13/0055) - keine strafbare Abgabenverkürzung mehr bewirken (Hinweis Sommergruber-Reger, Das Finanzstrafgesetz mit Kommentar, 1990, S 234; Plückhahn, Die Finanzstrafgesetznovelle 1985, ÖStZ 1986, S 41).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990140114.X01Im RIS seit
03.04.2001