RS Vwgh 1994/2/22 93/04/0220

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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Index

23/01 Konkursordnung
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §78 Abs4 idF 1988/399;
KO §1;

Rechtssatz

Da auch ein Verfahren nach § 78 Abs 4 GewO 1973 vermögensrechtliche Belange und somit solche der Konkursmasse betrifft, tritt auch in einem derartigen Verwaltungsverfahren - bei Nichtvorliegen der in der KO normierten Ausnahmetatbestände - der Masseverwalter an die Stelle des Gemeinschuldners.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040220.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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