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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das Verfahren nach § 198 Abs 5 GewO 1973 ist von Amts wegen einzuleiten. Parteistellung in einem solcherart von Amts wegen eingeleiteten Verfahren und sodann in Ansehung einer nach dieser Gesetzesstelle getroffenen gemeindebehördlichen Anordnung - die eine gewerbepolizeiliche Maßnahme darstellt (Hinweis E 23.4.1991, 91/04/0048) - kommt danach aber dem Nachbarn nicht zu (Hinweis E 19.5.1992, 92/04/0018).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993040247.X01Im RIS seit
20.11.2000