RS Vwgh 1994/2/22 93/04/0247

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §198 Abs5 idF 1988/399;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Das Verfahren nach § 198 Abs 5 GewO 1973 ist von Amts wegen einzuleiten. Parteistellung in einem solcherart von Amts wegen eingeleiteten Verfahren und sodann in Ansehung einer nach dieser Gesetzesstelle getroffenen gemeindebehördlichen Anordnung - die eine gewerbepolizeiliche Maßnahme darstellt (Hinweis E 23.4.1991, 91/04/0048) - kommt danach aber dem Nachbarn nicht zu (Hinweis E 19.5.1992, 92/04/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993040247.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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