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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2279/74 E 8. Juli 1975 RS 2Stammrechtssatz
Der Übergang der Zuständigkeit auf den VwGH erstreckt sich nicht nur auf den zuständigen BM, sondern auch auf jene Stellen, mit denen dieser bei seiner Verfügung das Einvernehmen herzustellen gehabt hätte.
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungAnspruch auf Sachentscheidung AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992040249.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009