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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
AVG §56;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 18.3.1994 93/07/0132, 93/07/0133Rechtssatz
Einem neuerlichen Antrag um eine Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs 5 Stmk KanalG 1988 steht die in Rechtskraft erwachsene Abweisung eines früheren solchen Antrages nicht entgegen, wenn sich der Sachverhalt insofern wesentlich ändert, als vom Antragsteller ein Nachweis für eine vorhandene schadlose Schmutzwasserentsorgung erbracht werden kann.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltZeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070131.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016