RS Vwgh 1994/2/22 92/04/0249

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
GewO 1973 §128 Z15;
GewO 1973 §190 Abs1 Z1;
GewO 1973 §39 Abs2 idF 1993/029;

Rechtssatz

Mangels Sonderregelung in den Übergangsbestimmungen ist bei Genehmigung der Bestellung eines Geschäftsführers diejenige Sachlage und Rechtslage der Entscheidungsfindung zugrunde zu legen, die im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegt (Hinweis E 28.11.1983, 82/11/0217, VwSlg 11237 A/1983) (hier: fehlte die von § 39 Abs 2 GewO 1973 idF BGBl 1993/29 geforderte Arbeitnehmerqualifikation des als Geschäftsführer für das Gewerbe der Überlassung von Arbeitskräften vorgesehenen Prokuristen).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992040249.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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