RS Vwgh 1994/2/22 91/07/0009

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Veröffentlicht am 22.02.1994
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art130 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Das auf die nachprüfende Kontrolle der Rechtmäßigkeit von Bescheiden von Verwaltungsbehörden beschränkte Verfahren vor dem VwGH läßt eine Entscheidung in der Sache selbst und somit auch eine Zurückverweisung an eine Verwaltungsbehörde nicht zu.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Rechtswidrigkeit von Bescheiden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991070009.X04

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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