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L82306 Abwasser Kanalisation SteiermarkNorm
KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 18.3.1994 93/07/0132, 93/07/0133Rechtssatz
Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der Begründung verweigert werden, daß ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluß an die Gemeindekanalisationsanlage und damit kein Bedarf bestehe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070131.X04Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016