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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §9;Rechtssatz
Die Landeshauptstadt Klagenfurt hat als Gebietskörperschaft Rechtspersönlichkeit und damit Parteifähigkeit im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof. Der Zusatz "Stadtwerke Klagenfurt/Wasserwerk" weist lediglich darauf hin, welche Organisationseinheit für die Landeshauptstadt Klagenfurt tätig war.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersRechtsfähigkeit Parteifähigkeit GebietskörperschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993070113.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
10.05.2011