RS Vwgh 1994/2/23 90/13/0017

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

ABGB §1090;
BAO §184 Abs1;
UStG 1972 §10 Abs2 Z5;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Dauervermietung von Campingplätzen, wonach einmalige Mietvorauszahlungen bzw jährlich verrechnete Adaptierungskosten nicht (gesondert) für die Inanspruchnahme der Betriebsvorrichtungen aufzuwenden sind, sondern - wie die Platzmiete - für die (mögliche) Benutzung eines entsprechend ausgestatteten Campingplatzes. Es liegt ein einheitliches Entgelt vor, wofür insbesondere der Umstand spricht, daß die strittigen, dem Normalsteuersatz unterworfenen Beträge in

keinem Zusammenhang mit den angebotenen sonstigen Leistungen stehen. Gegebenenfalls kann die Trennung der Umsätze in einen begünstigten und einen nicht begünstigten Teil nur im Wege einer Schätzung erfolgen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130017.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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