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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Rechtssatz
Ausführungen betreffend die Dauervermietung von Campingplätzen, wonach einmalige Mietvorauszahlungen bzw jährlich verrechnete Adaptierungskosten nicht (gesondert) für die Inanspruchnahme der Betriebsvorrichtungen aufzuwenden sind, sondern - wie die Platzmiete - für die (mögliche) Benutzung eines entsprechend ausgestatteten Campingplatzes. Es liegt ein einheitliches Entgelt vor, wofür insbesondere der Umstand spricht, daß die strittigen, dem Normalsteuersatz unterworfenen Beträge in
keinem Zusammenhang mit den angebotenen sonstigen Leistungen stehen. Gegebenenfalls kann die Trennung der Umsätze in einen begünstigten und einen nicht begünstigten Teil nur im Wege einer Schätzung erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130017.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009