RS Vwgh 1994/2/23 92/15/0231

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §89 Abs1;
FinStrG §93;

Rechtssatz

Es bedarf keines Hausdurchsuchungsbefehles (Bescheid), um Gegenstände, falls die Voraussetzungen des § 89 Abs 1 FinStrG vorliegen, zu beschlagnahmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992150231.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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