RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0191

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 89/02/0093 4

Stammrechtssatz

Die Behörde darf in die Strafbemessung Überlegungen der Spezialprävention und Generalprävention einbeziehen.

Schlagworte

Rücksichten der Generalprävention

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090191.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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