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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288 Abs1 litd;Rechtssatz
Die eigenständige Begründung einer Berufungsentscheidung durch die Berufungsbehörde ist zwar die Regel, die Verweisung der Berufungsbehörde auf die von ihr als zutreffend erachtete Begründung der unterinstanzlichen Entscheidung kann aber als ausreichend angesehen werden, sofern dort auf das Berufungsvorbringen eingegangen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150246.X01Im RIS seit
20.11.2000