RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0246

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §288 Abs1 litd;

Rechtssatz

Die eigenständige Begründung einer Berufungsentscheidung durch die Berufungsbehörde ist zwar die Regel, die Verweisung der Berufungsbehörde auf die von ihr als zutreffend erachtete Begründung der unterinstanzlichen Entscheidung kann aber als ausreichend angesehen werden, sofern dort auf das Berufungsvorbringen eingegangen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150246.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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