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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Die unterlassene Wiedervorlage zweier Ausfertigungen der zurückgestellten Beschwerde stellte eine teilweise Nichtbefolgung des dem Bf erteilten Auftrages zur Verbesserung der Beschwerde dar (Hinweis B 27.8.1991, 91/14/0113).
Schlagworte
Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150227.X01Im RIS seit
20.11.2000