RS Vwgh 1994/2/23 93/15/0227

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Die unterlassene Wiedervorlage zweier Ausfertigungen der zurückgestellten Beschwerde stellte eine teilweise Nichtbefolgung des dem Bf erteilten Auftrages zur Verbesserung der Beschwerde dar (Hinweis B 27.8.1991, 91/14/0113).

Schlagworte

Mängelbehebung Zurückziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150227.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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