Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1090;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/03/05 88/15/0080 2Stammrechtssatz
Ein Mietvertrag über ein Grundstück liegt auch dann vor, wenn der Gebrauch kein ausschließlicher ist. Auch die Überlassung der Mitbenützung oder zeitweiligen Benützung einer Sache kann Gegenstand eines Mietvertrages sein (hier: Mietvertrag über ein Grundstück, auf dem sich eine Minigolfanlage befindet).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130003.X01Im RIS seit
20.11.2000