RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0193

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §20 Abs1 idF 1991/684;
AuslBG §20 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/18 93/09/0058 1

Stammrechtssatz

Ausf dazu, daß im Beschwerdefall gem § 20 Abs 1 AuslBG das Arbeitsamt in erster und gem § 20 Abs 3 AuslBG das Landesarbeitsamt in zweiter und letzter Instanz zur Entscheidung (über Anträge auf Erteilung von Beschaffungsbewilligungen nach dem AuslBG für mehrere ausländische Arbeitskräfte) zuständig gewesen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090193.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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