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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §20 Abs1 idF 1991/684;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/03/18 93/09/0058 1Stammrechtssatz
Ausf dazu, daß im Beschwerdefall gem § 20 Abs 1 AuslBG das Arbeitsamt in erster und gem § 20 Abs 3 AuslBG das Landesarbeitsamt in zweiter und letzter Instanz zur Entscheidung (über Anträge auf Erteilung von Beschaffungsbewilligungen nach dem AuslBG für mehrere ausländische Arbeitskräfte) zuständig gewesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993090193.X01Im RIS seit
20.11.2000