RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0095

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;

Rechtssatz

Eine Vorschrift, daß Beweisanträge ausdrücklich durch die Behörde abzuweisen sind, besteht im Verwaltungsverfahren nicht.

Schlagworte

Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090095.X04

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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