RS Vwgh 1994/2/23 93/01/1203

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1994
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §12;
AVG §71 Abs2;

Rechtssatz

Die Kenntnis des Rechtsvertreters von der Verspätung der Berufung ist im Hinblick auf § 12 AVG so zu werten, wie wenn die vertretene Partei selbst hievon Kenntnis erlangt hätte (Hinweis E 22.11.1979, 2342/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993011203.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten