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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Rechtssatz
Der belBeh ist es nicht verwehrt, die erstinstanzlichen Angaben des Asylwerbers zu würdigen, doch darf sie das Berufungsvorbringen, auf das insgesamt nicht Bedacht zu nehmen war, (auch) zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der erstinstanzlichen Angaben des Asylwerbers nicht heranziehen (Hinweis E 24.11.1993, 93/01/0234, 0499).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010530.X01Im RIS seit
20.11.2000