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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §48 Abs2 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/01/0408Rechtssatz
Ist der belangten Behörde in Ansehung der Beschwerde einer Asylwerberin einschließlich ihrer Kinder kein zusätzlicher Vorlageaufwand in bezug auf die bf Kinder entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.
Schlagworte
Vorlagen- und Schriftsatzaufwand der belangten Behörde Umfang des Zuspruches des Vorlagenaufwandes und Schriftsatzaufwandes bei mehrfachen Begehren auf Ersatz desselben, bei Vorliegen mehrerer angefochtener Bescheide, bei anders lautendem oder höherem BegehrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993010407.X05Im RIS seit
03.04.2001