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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §36;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/24 92/15/0041 3Stammrechtssatz
Die Tarifbegünstigung des § 36 EStG 1972 setzt voraus, daß es sich um den in Sanierungsabsicht vorgenommenen Erlaß von Schulden im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen der Gläubiger eines sanierungsbedürftigen Betriebes handelt, wobei die Maßnahmen geeignet sein müssen, den Betrieb vor dem Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (Hinweis: Nolz, Probleme der Sanierungsgewinne im
Ertragssteuerrecht, in Festschrift Bauer 191, 195; Ruppe, Rechtsprobleme der Unternehmenssanierung 273).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992130289.X01Im RIS seit
31.10.2001