RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0466

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §46;
VStG §24;

Rechtssatz

Irrtümer sind bei inländischen wie ausländischen Zeugen gleichermaßen nicht auszuschließen.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Grundsatz der Gleichwertigkeit Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090466.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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