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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Der unterbliebenen Entkräftung eines entsprechenden Vorhaltes kann allenfalls hinsichtlich der Höhe der Besteuerungsgrundlage Bedeutung zukommen. Steht eine Einkunftsquelle eines Abgabenpflichtigen nämlich dem Grunde nach fest, erscheint es in der Tat wahrscheinlicher, daß der Abgabenpflichtige daraus Einkünfte in einer Höhe bezieht, die es ihm ermöglicht, den gemeinsamen Haushalt und seine Vermögensanlagen zu finanzieren, als anzunehmen, die Lebensgefährtin habe durch nicht nachgewiesene Spielgewinne zum Lebensunterhalt beigetragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130075.X06Im RIS seit
20.11.2000