RS Vwgh 1994/2/23 93/09/0120

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z2 litc idF 1991/684 ;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/18 93/09/0362 1

Stammrechtssatz

Die Auffassung der Behörde, ein durch "fristlose Kündigung" eines Ausländers frei gewordener Arbeitsplatz könne nicht die Anwendbarkeit des § 4 Abs 6 Z 2 lit c AuslBG begründen, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung und wäre auch mit dem Recht des Dienstgebers, sich von einem ungeeigneten, unwilligen oder sonst Kündigungsgründe und Entlassungsgründe setzenden Arbeitnehmer zu trennen, schwer vereinbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993090120.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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