RS Vwgh 1994/2/23 90/13/0075

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Veröffentlicht am 23.02.1994
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Rechtssatz

Selbst wenn ein Abgabenpflichtiger in einem Abgabeverfahren untätig geblieben ist, berechtigt dies die Abgabenbehörde nicht, einen Sachverhalt als erwiesen anzunehmen, für den keine ausreichenden Beweise vorliegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990130075.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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