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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Selbst wenn ein Abgabenpflichtiger in einem Abgabeverfahren untätig geblieben ist, berechtigt dies die Abgabenbehörde nicht, einen Sachverhalt als erwiesen anzunehmen, für den keine ausreichenden Beweise vorliegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990130075.X05Im RIS seit
20.11.2000