RS Vwgh 1994/2/24 92/10/0392

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Veröffentlicht am 24.02.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;
AVG §71 Abs2;
VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/08/07 92/14/0033 1

Stammrechtssatz

Wie der VwGH in stRsp ausgeführt hat (Hinweis E 26.9.1990, 89/13/0240), ist die Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in das Verfahren nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt ist. Der behauptete Wiedereinsetzungsgrund muß daher bereits im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand glaubhaft gemacht bzw müssen bereits im Antrag taugliche Bescheinigungsmittel beigebracht werden (Hinweis B 28.6.1989, 89/16/0093).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992100392.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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