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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/08/07 92/14/0033 1Stammrechtssatz
Wie der VwGH in stRsp ausgeführt hat (Hinweis E 26.9.1990, 89/13/0240), ist die Zulässigkeit der Wiedereinsetzung in das Verfahren nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt ist. Der behauptete Wiedereinsetzungsgrund muß daher bereits im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand glaubhaft gemacht bzw müssen bereits im Antrag taugliche Bescheinigungsmittel beigebracht werden (Hinweis B 28.6.1989, 89/16/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992100392.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
02.07.2012