RS Vwgh 1994/2/25 93/17/0406

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Veröffentlicht am 25.02.1994
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §119 Abs1;
BAO §167 Abs2;
LAO Wr 1962 §92 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde ist in Ausübung freier Beweiswürdigung berechtigt, den Umstand mitzuberücksichtigen, daß der Bf nachgewiesenermaßen über einen langandauernden Zeitraum (Juli 1988 bis Juni 1989) ein steuerunehrliches Verhalten an den Tag gelegt hat. Ein solches Verhalten spricht gegen die Bereitschaft, der im § 92 Wr LAO (vgl § 119 BAO) verankerten steuerlichen Offenlegungspflicht und Wahrheitspflicht nachzukommen. Vielmehr rechtfertigt es die Vermutung, daß der betreffende Steuerpflichtige bemüht war, steuerlich relevante Tatsachen vor der Abgabenbehörde zu verbergen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993170406.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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