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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Tir 1989;Rechtssatz
Stattgebung - Erteilung einer Baubewilligung - Einer Beschwerde gegen einen abweisenden aufsichtsbehördlichen Bescheid nach Art 119a Abs 4 B-VG in einer Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde kann die aufschiebende Wirkung dann zuerkannt werden, wenn der Bescheid der obersten Gemeindeinstanz iSd § 30 Abs 2 VwGG vollziehbar ist oder gleichfalls iSd Gesetzesstelle einem Dritten eine von diesem ausübbare Berechtigung einräumt (Hinweis B 22.2.1977, 1812/76, B 27.5.1983, 83/17/0037, VwSlg 5791 F/1983).
Schlagworte
VollzugAusübung der Berechtigung durch einen DrittenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:AW1994060004.A01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.07.2011