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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1993 §11 Abs1;Rechtssatz
Wurde der Beschwerde eines Fremden gegen die Ungültigerklärung seines Sichtvermerkes vom VwGH die aufschiebende Wirkung zuerkannt, so ist ein Ausweisungsbescheid, der sich - im Grunde des § 15 Abs 1 Z 2 FrG 1993 iVm § 17 Abs 1 FrG 1993 - auf die Ungültigerklärung des Sichtvermerkes stützt, ab der Zustellung des Bescheides über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung rechtswidrig, weil ab diesem Zeitpunkt keine Rechtswirkungen mehr an den bekämpften Bescheid geknüpft werden dürfen (hier: Zustellung des Ausweisungsbescheides und des Beschlusses über die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung am selben Tag).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180550.X01Im RIS seit
20.11.2000