RS Vwgh 1994/3/3 93/18/0302

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Veröffentlicht am 03.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §58 Abs2;
FrG 1993 §41 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 25.3.1994 94/02/0043

Rechtssatz

Eine Begründung der Notwendigkeit der Schubhaft allein mit dem Hinweis, es entspreche den Erfahrungen des täglichen Lebens, daß sich jemand, gegen den fremdenpolizeiliche Maßnahmen gesetzt werden sollen, diesen zu entziehen suche, und zwar auch dann, wenn er ordnungsgemäß polizeilich gemeldet sei, wäre nicht ausreichend (Hinweis E 13.1.1994, 93/18/0183).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180302.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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