RS Vwgh 1994/3/3 93/18/0302

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Veröffentlicht am 03.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §1;
FrG 1993 §67 Abs1;

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 25.3.1994 94/02/0043

Rechtssatz

§ 67 Abs 1 FrG 1993 stellt auf den "Wohnsitz" (und nicht auf den "ordentlichen Wohnsitz") des Fremden ab.

Schlagworte

örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993180302.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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