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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §1;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 25.3.1994 94/02/0043Rechtssatz
§ 67 Abs 1 FrG 1993 stellt auf den "Wohnsitz" (und nicht auf den "ordentlichen Wohnsitz") des Fremden ab.
Schlagworte
örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993180302.X03Im RIS seit
20.11.2000