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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AAV §8 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/11/12 92/18/0364 2Stammrechtssatz
Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs 2 ASchG iVm § 8 Abs 3 AAV ist ein strenger Maßstab anzulegen, soll doch nach dem Willen des Gesetzgebers vom Erfordernis der natürlichen Belichtung für Arbeitsräume nur in besonderen Fällen abgewichen werden, um nicht zu rechtfertigende Härten zu vermeiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020218.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.11.2016