RS Vwgh 1994/3/4 93/02/0218

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Veröffentlicht am 04.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §8 Abs3;
ASchG 1972 §3 Abs2;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/12 92/18/0364 2

Stammrechtssatz

Bei der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 3 Abs 2 ASchG iVm § 8 Abs 3 AAV ist ein strenger Maßstab anzulegen, soll doch nach dem Willen des Gesetzgebers vom Erfordernis der natürlichen Belichtung für Arbeitsräume nur in besonderen Fällen abgewichen werden, um nicht zu rechtfertigende Härten zu vermeiden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020218.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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