RS Vwgh 1994/3/4 93/02/0262

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Veröffentlicht am 04.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV §44 Abs4;
VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §32 Abs2;

Rechtssatz

Ein wesentliches Tatbestandselement in Ansehung einer Verwaltungsübertretung nach § 44 Abs 4 BArbSchV bildet die "Dachneigung von mehr als 20 Grad", was sohin Gegenstand einer tauglichen, fristgerechten Verfolgungshandlung sein muß, um die Verfolgungsverjährung auszuschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020262.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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