Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BArbSchV §44 Abs4;Rechtssatz
Ein wesentliches Tatbestandselement in Ansehung einer Verwaltungsübertretung nach § 44 Abs 4 BArbSchV bildet die "Dachneigung von mehr als 20 Grad", was sohin Gegenstand einer tauglichen, fristgerechten Verfolgungshandlung sein muß, um die Verfolgungsverjährung auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993020262.X01Im RIS seit
20.11.2000