RS Vwgh 1994/3/4 93/02/0194

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Veröffentlicht am 04.03.1994
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs1;

Rechtssatz

Durch eine interne Vereinbarung mit den Gesellschaftern kann der Betriebsinhaber bzw der gemäß § 9 Abs 1 VStG strafrechtlich Verantwortliche ebensowenig seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit entbunden werden wie er durch eine anderweitige berufliche Inanspruchnahme entschuldigt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993020194.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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