RS Vwgh 1994/3/8 91/14/0079

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0081 91/14/0080

Rechtssatz

Ein Nachsichtsverfahren ersetzt weder ein Rechtsmittelverfahren (Hinweis E 17.5.1989, 85/13/0201, 0202) noch ein Beschwerdeverfahren vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes und dient auch nicht der nachprüfenden Kontrolle dieser Verfahren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140079.X07

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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