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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §38;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/05/0081Rechtssatz
Ob ein Bauvorhaben wasserrechtlichen Bestimmungen entspricht, hat die Baubehörde nicht als Vorfrage iSd § 38 AVG zu beurteilen; daher handelt es sich um zwei nach verschiedenen Gesichtspunkten von verschiedenen Behörden zu beurteilende Hauptfragen (Hinweis Hauer, Der Nachbar im Baurecht, dritte Aufl, S 231).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1992050080.X01Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009