RS Vwgh 1994/3/8 91/14/0151

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/14/0216 4

Stammrechtssatz

Verdeckte Gewinnausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140151.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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