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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §56 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/08/0283 E 25. Oktober 1994Rechtssatz
Der angefochtene Bescheid, mit dem über eine Berufung in Angelegenheiten des Arbeitslosengeldes entschieden wurde, ist nicht nur dann mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde behaftet, wenn es sich um eine "Einzelentscheidung" des Vorsitzenden des Unterausschusses handelt, sondern auch dann, wenn der angefochtene Bescheid zwar nach seinem Wortlaut intendiert, dem zuständigen Kollegialorgan zugerechnet zu werden, ihm aber kein entsprechender Beschluß dieses Organs zugrunde liegt (Hinweis: E 8.10.1982, 82/08/0043,VwSlg 10846 A/1982).
Schlagworte
Behördenbezeichnung Behördenorganisation Zurechnung von OrganhandlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080273.X01Im RIS seit
18.10.2001