RS Vwgh 1994/3/8 91/14/0151

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/14/0152

Rechtssatz

Einer Tantieme, die den Gesellschaftern einer GmbH nach dem Verhältnis ihrer Beteiligung zusteht, kommt unzweifelhaft der Charakter einer Gewinnausschüttung zu (Hinweis E 7.2.1990, 88/13/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140151.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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