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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2488/79 E 30. November 1979 VwSlg 5437 F/1979; RS 1Stammrechtssatz
Beim entgeltlichen Betriebsübergang ist im Grunde der Besteuerung unterliegendes Betriebsvermögen, das beim Betriebsveräußerer im Rahmen seiner Betriebsführung bisher unversteuert blieb, noch bei diesem zur Einkommensteuer zu erfassen. Darunter fallen nicht nur die anläßlich der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven, sondern zB auch kraft besonderer steuerlicher Anordnungen begünstigt behandelte
Teile des Eigenkapitals (Gewinnteile) des Veräußerers, wie zB die Investitionsrücklage.
Schlagworte
Investitionsrücklage Rücklagenauflösung bei BetriebsveräußerungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140173.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012