RS Vwgh 1994/3/8 91/14/0173

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §24;
EStG 1972 §6 Z8;
EStG 1972 §6 Z9;
EStG 1972 §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2488/79 E 30. November 1979 VwSlg 5437 F/1979; RS 1

Stammrechtssatz

Beim entgeltlichen Betriebsübergang ist im Grunde der Besteuerung unterliegendes Betriebsvermögen, das beim Betriebsveräußerer im Rahmen seiner Betriebsführung bisher unversteuert blieb, noch bei diesem zur Einkommensteuer zu erfassen. Darunter fallen nicht nur die anläßlich der Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven, sondern zB auch kraft besonderer steuerlicher Anordnungen begünstigt behandelte

Teile des Eigenkapitals (Gewinnteile) des Veräußerers, wie zB die Investitionsrücklage.

Schlagworte

Investitionsrücklage Rücklagenauflösung bei Betriebsveräußerung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140173.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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