RS Vwgh 1994/3/8 93/08/0273

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §56 Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/08/0283 E 25. Oktober 1994

Rechtssatz

Die Weisungsbindung einer Kollegialbehörde im Innenverhältnis (hier: Bindung des gem § 56 Abs 3 AlVG zur Entscheidung berufenen Unterausschusses des zuständigen Verwaltungsausschusses an Weisungen des BMAS) kann mit dem im Bescheid allein zum Ausdruck kommenden Entscheidungswillen dieser Behörde nicht gleichgesetzt werden (hier wurde zu Unrecht geltend gemacht, daß die Entscheidung - ihr liegt kein entsprechender Beschluß des Unterausschusses zugrunde - zufolge der Bindung an Weisungen des BMAS keinesfalls anders ausfallen hätte können).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080273.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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