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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §56 Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/08/0283 E 25. Oktober 1994Rechtssatz
Die Weisungsbindung einer Kollegialbehörde im Innenverhältnis (hier: Bindung des gem § 56 Abs 3 AlVG zur Entscheidung berufenen Unterausschusses des zuständigen Verwaltungsausschusses an Weisungen des BMAS) kann mit dem im Bescheid allein zum Ausdruck kommenden Entscheidungswillen dieser Behörde nicht gleichgesetzt werden (hier wurde zu Unrecht geltend gemacht, daß die Entscheidung - ihr liegt kein entsprechender Beschluß des Unterausschusses zugrunde - zufolge der Bindung an Weisungen des BMAS keinesfalls anders ausfallen hätte können).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993080273.X02Im RIS seit
18.10.2001