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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §245 Abs3;Rechtssatz
Das Finanzamt ist nicht berechtigt, eine bereits abgelaufene Berufungsfrist aufgrund eines Antrages nach § 245 Abs 3 BAO (neuerlich) zu verlängern. Der Bescheid, mit dem diese Verlängerung ausgesprochen wird, ist daher mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140026.X02Im RIS seit
11.01.2002