RS Vwgh 1994/3/8 91/14/0026

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §245 Abs3;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Finanzamt ist nicht berechtigt, eine bereits abgelaufene Berufungsfrist aufgrund eines Antrages nach § 245 Abs 3 BAO (neuerlich) zu verlängern. Der Bescheid, mit dem diese Verlängerung ausgesprochen wird, ist daher mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes belastet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991140026.X02

Im RIS seit

11.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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