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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §245 Abs3;Rechtssatz
Der Bescheid eines Finanzamtes, welcher eine bereits abgelaufene Berufungsfrist zu Unrecht verlängert und damit im Ergebnis neu eröffnet, ist nicht mit derart gravierender inhaltlicher Unrichtigkeit belastet, daß er in den Bereich "absoluter Nichtigkeit" (Hinweis Adamovich - Funk, Allgemeines Verwaltungsrecht, 03te Auflage, 269) fällt, steht doch dem Finanzamt eine derartige Entscheidung in einem anderen Verfahren, nämlich bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 ff BAO, zu (vgl § 310 Abs 1 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140026.X04Im RIS seit
11.01.2002