RS Vwgh 1994/3/8 90/14/0192

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §10 Abs4;
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 litc;

Rechtssatz

Die zolltarifarische Einstufung von Kraftfahrzeugen und damit die Höhe des Umsatzsteuersatzes (Anlage B zu § 10 Abs 4 UStG 1972 in der bis einschließlich 1991 geltenden Fassung) ist für die an der Verkehrsauffassung orientierte Abgrenzung LKW zu PKW und Kombinationskraftwagen nicht ausschlaggebend (Hinweis Schögl - Wiesner - Nolz - Kohler, Einkommensteuergesetz 1972, Wien 1988, 106).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990140192.X07

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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