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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §24 Abs1 Z2;Rechtssatz
In Anbetracht des Wortlautes des § 24 Abs 1 EStG 1972, welcher nicht auf die Veräußerung des "ganzen" Anteiles abstellt, schließt sich der Verwaltungsgerichtshof der einhellig in der Literatur (Schögl/Wiesner/Nolz/Kohler, EStG, 09te Auflage, 245;
Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 24 Textziffer 52;
Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Kommentar, § 24 Textziffer 27) vertretenen Ansicht an, nach welcher auch die Veräußerung eines Bruchteiles eines Mitunternehmeranteiles eine Veräußerung iSd § 24 Abs 1 EStG darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1991140173.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012