RS Vwgh 1994/3/10 93/15/0172

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z7;
EStG 1972 §26 Z1;
EStG 1988 §16 Abs1 Z7;
EStG 1988 §26 Z1;

Rechtssatz

Dienstnehmer können, wenn sie sich mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Geldmitteln typische Berufskleidung anschaffen, dafür Werbungskosten geltend machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150172.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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