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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z7;Rechtssatz
Dienstnehmer können, wenn sie sich mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Geldmitteln typische Berufskleidung anschaffen, dafür Werbungskosten geltend machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993150172.X04Im RIS seit
20.11.2000