RS Vwgh 1994/3/10 93/15/0172

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §26 Z1;
EStG 1988 §26 Z1;

Rechtssatz

Die Beschränkung, die der Gesetzgeber mit dem Begriff "typische Arbeitsbekleidung" vornimmt, dient im Zusammenhang mit Bekleidung der sachlich gebotenen Abgrenzung jener Werte, deren Zuwendung durch den Dienstgeber für den Dienstnehmer keinen Vorteil darstellt und die demnach von vornherein aus dem Kreise der steuerbaren Einkünfte des Dienstnehmers auszuscheiden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993150172.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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