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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Insoweit die belangte Behörde Zweifel an der Richtigkeit der vom Asylwerber (hier: ghanesischer Staatsangehöriger) gemachten Angaben über die näheren Umstände seiner Flucht äußert und daraus seine Unglaubwürdigkeit ableitet, ist ihr unter Bedachtnahme auf die nicht mit europäischen Maßstäben zu messenden Verhältnisse in afrikanischen Ländern entgegenzuhalten, daß die laut Angabe des Asylwerbers über Intervention seines Onkels durchgeführte Befreiungsaktion nicht von vornherein jeglicher Wahrscheinlichkeit entbehrt.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190276.X02Im RIS seit
20.11.2000