RS Vwgh 1994/3/10 94/19/0162

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Veröffentlicht am 10.03.1994
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
AsylG 1991 §18 Abs1;
AsylG 1991 §20 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ob der Asylwerber den Begriff des "Asyls" kennt oder nicht bzw welche Vorstellungen er von seiner Zukunft in Österreich hat, sind für die Frage, ob er Flüchtling iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 ist, nicht von Bedeutung. Behauptete Verständigungsschwierigkeiten mit dem beigezogenen Dolmetscher sind daher nicht entscheidungswesentlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994190162.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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