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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Ob der Asylwerber den Begriff des "Asyls" kennt oder nicht bzw welche Vorstellungen er von seiner Zukunft in Österreich hat, sind für die Frage, ob er Flüchtling iSd § 1 Z 1 AsylG 1991 ist, nicht von Bedeutung. Behauptete Verständigungsschwierigkeiten mit dem beigezogenen Dolmetscher sind daher nicht entscheidungswesentlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994190162.X02Im RIS seit
20.11.2000