RS Vwgh 1994/3/15 92/11/0230

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Veröffentlicht am 15.03.1994
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §1 Abs4;
KFG 1967 §2 Z1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Wortlaut des § 1 Abs 4 KFG geht über den Zweck dieser Norm hinaus, weshalb diese im Wege der Auslegung "teleologisch zu reduzieren" ist (vgl dazu F Bydlinski, Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, zweite Auflage, S 480 f). Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat demnach seine Entscheidung nach § 1 Abs 4 KFG ausschließlich auf die Frage zu beschränken, ob es sich um ein Kraftfahrzeug iSd § 2 Z 1 KFG erster Fall (dh ein zur Verwendung auf Straßen BESTIMMTES Fahrzeug) handelt (in gleichem Sinne offenbar Grundtner/Stratil, KFG/4 (1992), § 1 KFG Anm 9 Abs3).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992110230.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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